1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind stets auf alle Verträge, Handelsbeziehungen, Bestellungen und Lieferungen der Pittman Seafoods AG anwendbar. Vorbehaltlich des Gegenbeweises nimmt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen allein durch die Tatsache an, dass er einen Vertrag mit der Pittman Seafoods AG geschlossen hat.
2. Begriffsbestimmungen: In den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen.
3. Im Fall von Auslegungsproblemen haben die niederländischsprachigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pittman Seafoods AG Vorrang vor den anderssprachigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pittman Seafoods AG.
4. Das Angebot der Pittman Seafoods AG stellt noch kein endgültiges Angebot dar, sondern ist stets unverbindlich, ohne jegliche Verpflichtung seitens der Pittman Seafoods AG. Ein vollständiger und rechtsgültiger Vertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn ein Preisangebot entweder seitens der Pittman Seafoods AG unterzeichnet oder schriftlich vom Kunden bestätigt und anschließend von der Pittman Seafoods AG gegenbestätigt wird.
5. Lieferungen erfolgen zu den in dem Vertrag angegebenen Preisen und werden unter Zugrundelegung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktbedingungen berechnet. Die Pittman Seafoods AG behält sich das Recht vor, diese Preise zu ändern, wenn sich die Marktbedingungen ändern (u. a. Transportkosten, Einfuhrgebühren usw., wobei diese Aufzählung nicht erschöpfend ist). Der Kunde akzeptiert, dass diese Marktänderungen vollständig weiterberechnet werden.
6. Alle Liefer- und sonstigen Fristen sind stets annähernde Angaben und binden die Pittman Seafoods AG in keiner Weise. Die Nichteinhaltung dieser Fristen verleiht in keinem Fall Schadenersatzansprüche oder das Recht auf Vertragsrücktritt.
Jedes wesentliche Ereignis, das die ordnungsgemäße Anlieferung oder Beförderung der Güter gravierend beeinträchtigt, erschwert oder unmöglich macht, verleiht der Pittman Seafoods AG das Recht, die Bestellung einseitig zu stornieren oder auszusetzen, ohne dass der Kunde Schadenersatzanspruch hat.
7. Lieferung und Annahme der Güter erfolgen stets gemäß Incoterm DDP (Incoterms 2020), sofern nicht anders vereinbart.
8. Der Kunde ist verpflichtet, die bestellten Güter an den angekündigten Lieferdaten in Empfang zu nehmen, sofern nicht anders vereinbart. Wenn der Kunde die Güter zum Zeitpunkt der Lieferung nicht in Empfang nimmt, hat die Pittman Seafoods AG das Recht, die Güter für Rechnung, auf Gefahr und auf Kosten des Kunden zu lagern.
In diesem Fall hat die Pittman Seafoods AG zudem das Recht, nach eigenem Ermessen
- entweder die betreffenden Güter gegen eine frei von der Pittman Seafoods AG festzulegende Vergütung an einen frei von ihr zu wählenden Dritten weiterzuverkaufen - unbeschadet der Vergütung zu Lasten des Kunden für die zusätzlichen Lagerungskosten muss der Kunde zudem eine Vergütung für den erzielten Minderwert zahlen, das heißt für die Differenz zwischen dem Vertragspreis und der beim Weiterverkauf durch die Pittman Seafoods AG erzielten Vergütung
- oder die Güter vollständig in Rechnung zu stellen, unbeschadet des Anspruchs auf die zusätzlichen Lagerungskosten. Die Güter werden auf Abruf bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung vollständig zu bezahlen und die Güter innerhalb von drei Monaten ab dem ursprünglichen Lieferdatum abzunehmen. Andernfalls werden die Güter vernichtet. Die zusätzlichen Lagerungs- und Vernichtungskosten trägt der Kunde.
9. Alle gelieferten Güter bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Vertragspreises volles Eigentum der Pittman Seafoods AG. Jedes Beschädigungs- oder Verlustrisiko der Güter trägt der Kunde. Geleistete Vorschüsse gelten in jedem Fall als endgültig von der Pittman Seafoods AG erworben. Falls der Kunde seine Pflichten nicht fristgerecht erfüllt, behält die Pittman Seafoods AG sich das Recht vor, die Güter zurückzunehmen. In diesem Fall muss der Kunde Zutritt zu seinen Gebäuden und Geländen gewähren. Falls die Güter, selbst in verarbeitetem Zustand, als Eigentum der Pittman Seafoods AG weiterverkauft werden, überträgt der Kunde alle aus dem Weiterverkauf hervorgehenden Forderungen auf die Pittman Seafoods AG.
10. Bei Nichterfüllung des Vertrags, Konkurs oder offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit des Kunden hat die Pittman Seafoods AG das Recht, entweder eine ausreichende Sicherheit für die Lieferung zu fordern oder den Vertrag von Rechts wegen und ohne Mahnung per einfachen Einschreibebrief für aufgelöst zu erklären, selbst wenn die Güter bereits vollständig oder teilweise versandt wurden. In diesem Fall werden alle Rechnungen sofort fällig.
11. Für den Fall, dass der Vertrag zu Lasten des Kunden aufgelöst oder gebrochen wird, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Kunde der Pittman Seafoods AG eine Vertragsstrafe in Höhe von pauschal 25 % des Vertragspreises schuldet. Der Kunde ist zu weiterem Schadenersatz verpflichtet, falls der tatsächlich erlittene Schaden höher ist. Entscheidet sich die Pittman Seafoods AG für die Zwangsvollstreckung des Vertrags, so wird der vertragliche Betrag vollständig in Rechnung gestellt und sofort fällig. In diesem Fall muss die Pittman Seafoods AG die Güter erst nach erfolgter vollständiger Zahlung liefern.
12. Alle Rechnungen der Pittman Seafoods AG sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bar, netto und ohne Ermäßigung an den Sitz der Pittman Seafoods AG zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart. Auf jede Rechnung, die am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt ist, fallen von Rechts wegen und ohne Mahnung vertragliche Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß dem belgischen Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr an. Zusätzlich zu diesen vertraglichen Verzugszinsen muss der Kunde für jede Rechnung, die auch nur teilweise nicht fristgerecht bezahlt wurde, eine Vertragsstrafe in Höhe von pauschal 10 % des Rechnungsbetrags zahlen, wobei eine Mindeststrafe von 50,00 € gilt. Bei versäumter fristgerechter Bezahlung einer Rechnung werden alle offenen Rechnungen fällig. Die Annahme eines Wechsels oder anderer Handelspapiere oder die Gewährung eines Zahlungsaufschubs haben keine Schuldumwandlung zur Folge und beinhalten keinen Verzicht auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pittman Seafoods AG.
Der Kunde verzichtet auf das Recht, aus gleich welchem Grund die Aussetzung seiner Zahlungspflichten geltend zu machen.
13. Außer bei anderslautenden Bestimmungen sind die Vertreter der Pittman Seafoods AG nicht zum Inkasso des Rechnungsbetrags berechtigt.
14. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Güter zum Zeitpunkt der Lieferung oder spätestens 24 Stunden nach der Lieferung eingehend zu prüfen. Der Kunde muss prüfen, ob die Lieferung konform ist und keine sichtbaren Mängel aufweist. Diese Prüfung muss entsprechend den Bestimmungen des Codex Alimentarius erfolgen. Andernfalls werden die festgestellten Mängel nicht angenommen. Falls der Kunde sichtbare Mängel und/oder Nichtübereinstimmungen feststellt, muss er die Pittman Seafoods AG unverzüglich per Einschreiben hiervon in Kenntnis setzen. Werden die Nichtübereinstimmungen oder die sichtbaren Mängel der Güter nicht innerhalb von 24 Stunden ab Lieferung gemeldet, gilt die Lieferung der Güter als vom Kunden angenommen.
Der Kunde muss die Menge der gelieferten Güter bei der Lieferung sofort überprüfen und sie bei Problemen sofort auf dem Lieferschein oder den Transportdokumenten vermerken. Andernfalls gilt, dass der Kunde die gelieferten Mengen der Lieferung angenommen hat.
Der Kunde genießt während einem (1) Monat ab Lieferung der Güter eine Garantie für verborgene Mängel unter den folgenden Bedingungen: (i) fristgerechte und vollständige Zahlung des Preises und (ii) sofortige Benachrichtigung per Einschreiben innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder normalerweise hätte festgestellt werden müssen.
Falls der Kunde innerhalb der oben genannten Frist Nichtübereinstimmungen und/oder Mängel meldet, muss er alle nötigen Schritte unternehmen, um die gelieferten Güter unter bestmöglichen Umständen aufzubewahren, ohne dass er Pittman Seafoods AG hierfür Kosten in Rechnung stellen darf. Der Kunde muss der Pittman Seafoods AG die Möglichkeit bieten, die Güter, die angeblichen Mängel und/oder Nichtübereinstimmungen und alle relevanten Faktoren zu kontrollieren. Die Durchführung einer solchen Kontrolle erfolgt vorbehaltlich aller Rechte und ohne jegliche Anerkennung einer Haftung. Stellt sich bei der Kontrolle heraus, dass kein Mangel oder keine Nichtübereinstimmung vorliegt, so muss der Kunde der Pittman Seafoods AG alle Kosten erstatten, die in Zusammenhang mit dieser Kontrolle getätigt wurden. Wenn der Kunde die Kontrolle verhindert, muss die Pittman Seafoods AG keinerlei Schadenersatz leisten.
15. In einem durch kontradiktorische Feststellungen bewiesenen Schadensfall kann der Gesamtbetrag des Schadenersatzes in keinem Fall den Vertragspreis der gelieferten Güter übersteigen. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die kostenlose Ersatzlieferung für die mangelhaften Güter. Die Pittman Seafoods AG behält sich das Recht vor, die mangelhaften Güter zurückzurufen.
Die Pittman Seafoods AG haftet nicht für Mängel und Schäden, die sich aus einer unsachgemäßen Aufbewahrung und/oder Verwendung durch den Kunden oder Dritte ergeben.
16. Für den Fall, dass die Pittman Seafoods AG haftet, beschränkt sich diese Haftpflicht jeweils auf die vorhersehbaren, persönlichen und direkten Schäden des Kunden, wobei als Obergrenze der Vertragspreis der gelieferten Güter oder die Kostenbeteiligung des Versicherers der Pittman Seafoods AG gilt.
Die Pittman Seafoods AG haftet in keinem Fall für indirekte, Neben- oder Folgeschäden gleich welcher Art. Mit der Annahme der Güter erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er die Pittman Seafoods AG gegen alle eventuellen Ansprüche Dritter, an die die Güter weitergeliefert wurden oder die sie verwendet haben, schadlos halten muss.
17. Abweichend von der gesetzlichen Verjährungsfrist verjähren die gegenseitigen Ansprüche der Parteien aufgrund des Vertrags nach einem Jahr ab dem Tag, an dem die Güter geliefert/bereitgestellt wurden.
18. Die Pittman Seafoods AG hat das Recht, ihre Pflichten gegenüber dem Kunden auszusetzen, wenn die Pittman Seafoods AG Grund zu der Befürchtung hat, dass der Kunde seinen Pflichten oder einem wesentlichen Teil dieser Pflichten nicht nachkommen kann. Die Pittman Seafoods AG setzt den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis. Die Pittman Seafoods AG setzt die Erfüllung ihrer Pflichten fort, wenn der Kunde einen ausreichenden Beweis erbringen oder hinlängliche Sicherheiten dafür leisten kann, dass er in der Lage ist, seinen Teil der Pflichten zu erfüllen. Wenn der Kunde nicht innerhalb der von der Pittman Seafoods AG vorgegebenen Fristen diesen Beweis erbringen oder diese Sicherheiten leisten kann, behält die Pittman Seafoods AG sich das Recht vor, den Vertrag per einfaches Einschreiben an den Kunden zu kündigen, ohne dass der Kunde irgendeinen Schadenersatzanspruch hat.
19. Im Fall vorübergehender höherer Gewalt werden die Pflichten der Pittman Seafoods AG zeitweilig für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt ausgesetzt, ohne dass der Kunde einen Schadenersatzanspruch hat. Die Pittman Seafoods AG setzt den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist in Kenntnis von der vorübergehenden höheren Gewalt. Sobald die vorübergehende höhere Gewalt vorbei ist, benachrichtigt die Pittman Seafoods AG den Kunden und setzt die Erfüllung ihrer Pflichten fort. Falls es sich um eine dauerhafte höhere Gewalt oder eine länger als drei Monate andauernde vorübergehende höhere Gewalt handelt, hat die Pittman Seafoods AG das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne dass der Kunde einen Schadenersatzanspruch hat.
Als höhere Gewalt gelten unter anderem folgende Fälle, wobei diese Aufzählung nicht erschöpfend ist: erschöpfter Vorrat durch unvorhergesehene Umstände, Lieferverzug oder -ausfall seitens der Lieferanten, Vernichtung von Gütern infolge eines Unfalls, Maschinenbruch, Streik oder Aussperrung, Aufstand, Krieg, Epidemie oder Pandemie, Überschwemmung, hoher Krankenstand, Elektronik-, Informatik-, Internet- oder Telekommunikationsstörungen, Treibstoffmangel oder Fehler, die Dritten anzulasten sind.
20. Jedes wesentliche Ereignis, das die Erfüllung des Vertrags durch die Pittman Seafoods AG gravierend beeinträchtigt oder erschwert, hat eine Neuverhandlung zwischen dem Kunden und der Pittman Seafoods AG zur Folge, unter Ausschluss des Rechtswegs. Wird nicht innerhalb einer angemessenen Frist ein neuer Vertrag geschlossen, hat die Pittman Seafoods AG das Recht, den Vertrag einseitig aufzulösen oder die Erfüllung aufzuschieben oder auszusetzen, ohne dass der Kunde einen Schadenersatzanspruch hat. Die einseitige Auflösung oder Aussetzung des Vertrags wird dem Kunden per einfaches Schreiben zur Kenntnis gebracht.
21. Jede Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aufgrund eines Widerspruchs mit einer Gesetzesbestimmung nichtig oder nicht durchsetzbar ist, bleibt dennoch rechtswirksam, soweit dies zulässig ist. Falls eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig oder teilweise ungültig, rechtswidrig, nichtig oder nicht erfüllbar sind, bleibt der übrige Teil der Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft.
Der Umstand, dass die Pittman Seafoods AG ausnahmsweise die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geltend macht, ist in keinem Fall als künftige Verzichtserklärung auszulegen.
22. Auf alle Verträge mit der Pittman Seafoods AG ist einzig und allein belgisches Recht anwendbar, einschließlich des Wiener Kaufrechts (CISG).
Alle Anfechtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder hiermit zusammenhängen, werden nach eigenem Ermessen der klagenden Partei
- entweder einem anerkannten neutralen Schlichter vorgelegt, den die klagende Partei auswählt,
- oder fallen in die alleinige Zuständigkeit der Gerichte des Gesellschaftssitzes der Pittman Seafoods AG.
23. Geschäftliche Kontaktangaben. Für die Anwendung dieses Vertrags können die Parteien personenbezogene Daten von natürlichen Personen, die im Auftrag der anderen Partei handeln, oder von einem ihrer Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Subunternehmer, Bevollmächtigten oder Vertreter erhalten, die mit der anderen Partei in Kontakt stehen. Die personenbezogenen Daten des Personals beschränken sich in jedem Fall auf „geschäftliche Kontaktangaben", das heißt: Vorname, Nachname, Firmenadresse, berufliche Telefonnummer und berufliche E-Mail-Adresse.
Verantwortlicher der Datenverarbeitung. Jede Partei handelt in ihrer Eigenschaft als Verantwortlicher der Datenverarbeitung in Zusammenhang mit den personenbezogenen Daten des Personals der anderen Partei. Die Parteien bestätigen, dass sie die personenbezogenen Daten ihres Personals freigeben dürfen und ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben, personenbezogene Daten ihres Personals zur Verarbeitung durch die andere Partei zu teilen.
Pflichten. Die Partei, die der anderen Partei die personenbezogenen Daten ihres Personals übermittelt, trägt dafür Sorge, dass (i) ihre Personalmitglieder ordnungsgemäß entsprechend der DSGVO darüber informiert werden, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit diesem Vertrag genutzt, offengelegt und/oder verarbeitet werden und dass (ii) geeignete Beschwerde- und sonstige Verfahren entwickelt werden, damit die Personalmitglieder ihre Rechte entsprechend der DSGVO einfordern können. Die Datenschutzerklärung ist auf www.pittmanseafoods.com abrufbar.
Technische und organisatorische Maßnahmen. Beide Parteien müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unerlaubte oder unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten und gegen ihren (versehentlichen) Verlust oder ihre (versehentliche) Vernichtung und/oder Beschädigung treffen.